AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
USt-Ident Nr: DE --- --- ----
Inhaber: Christian Hille
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von Christian´s Catering, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Christian´s Caterings, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Vertragsabschluss und -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Christian´s Catering zustande.
3. Die Haftung von Christian´s Catering ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn,
es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet,
Christian´s Catering rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Christian´s Catering ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Christian´s Catering zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von Christian´s Catering zu zahlen.
Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Christian´s Catering an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
4. Rechnungen von Christian´s Catering sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Christian´s Catering berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Christian´s Catering der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Christian´s Catering ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
IV. Beendigung des Vertrages durch Christian´s Catering
1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Christian´s Catering gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Christian´s Catering zur Kündigung berechtigt.
2. Christian´s Catering ist ferner berechtigt, den Vertrag zu Kündigen oder von diesem zurückzutreten, bei:
a. Höhere Gewalt oder andere von Christian´s Catering nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.
b. Der Veranstalter hat die Leistungen von Christian´s Catering unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen.
c. Christian´s Catering hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen von Christian´s Catering in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Christian´s Catering zuzurechnen ist.
d. Der Veranstalter hat die gemäß II. 2. erforderliche vorherige Zustimmung von Christian´s Catering nicht eingeholt.
3. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.
4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens Christian´s Catering aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Stornokosten zu tragen
5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Christian´s Catering höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Christian´s Catering bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen Christian´s Catering wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von Christian´s Catering, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
V. Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist Christian´s Catering berechtigt, Stornogebühren nach unter V. 2 aufgeführter Staffelung zu erheben und,
sofern die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten Vertragsbestandteil wurde, nach unter V. 3 aufgeführter Staffelung in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt ist von Christian´s Catering zu vertreten.
2. Ausfallentschädigung:
· bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme
· bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 45 % der Gesamtsumme
· bis 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 65 % der Gesamtsumme
· bis 36 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 85 % der Gesamtsumme
· danach 90% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
· Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Getränke oder entliehene Sachen werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
4. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Christian´s Catering höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Christian´s Catering bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Christian´s Catering rückbestätigt.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind schriftlich mitzuteilen.
4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist Christian´s Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass Christian´s Catering dem zugestimmt hat, so werden die zusätzliche
Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Christian´s Catering trifft ein Verschulden.
6. Sofern eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb von 10 Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, werden diese wie im Veranstaltungsvertrag angegeben Berechnet
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit Christian´s Catering für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen,
Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Christian´s Catering
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder auch sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Christian´s Catering übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es ist eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
X. Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Gläser, Tellern, Besteck, Equipment jeglicher Art, welche Ihm zeitweise von Christian´s Catering überlassen worden sind,
die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden in Voller Höhe des Neupreises.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Christian´s Catering.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Bernburg, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist.
Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Bernburg.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.